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NWB Nr. 6 vom Seite 373 Fach 3 Seite 11855

Auflösungsverlust nach § 17 EStG durch kapitalersetzende Bürgschaften

von Richter am FG Dr. Alfred Hollatz, Bonn

I. Gesetzestatbestand und Problemstellung

Nach § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft wesentlich beteiligt war und er die Beteiligung in seinem Privatvermögen hielt. Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste. In einer ganzen Reihe jüngerer Entscheidungen hat sich der BFH mit der Frage von Auflösungsverlusten aufgrund nachträglicher Anschaffungskosten durch kapitalersetzende Bürgschaften befasst und dabei seine Rechtsprechung zu diesem Komplex neu geordnet.

II. Zeitpunkt der Verlustentstehung

Die Entstehung eines nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlusts setzt neben der zivilrechtlichen Auflösung der Gesellschaft (etwa durch Eröffnung des Konkursverfahrens oder Ablehnung der Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse nach § 60 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GmbHG) weiter voraus, dass der wesentlich beteiligte Gesellschafter mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr rechnen kann. Es muss ferner feststehen, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rah...BStBl 1999 II S. 339

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