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Zur Qualifizierung vermeintlich wissenschaftlicher Tätigkeiten
- (BStBl 2001 II S. 241) -
I. Vorbemerkungen
Seit jeher ist es berufsüblich, dass sich Angehörige gleichgearteter freier Berufe zu Gemeinschaften zusammenschließen. Dies geschieht in der Regel in der Form einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft. Die Personengesellschaft stellt für Freiberufler, insbesondere bei kleineren Gemeinschaften, oft die praktikabelste Form des Zusammenschlusses dar. Aus steuerlicher Sicht bietet die Personengesellschaft den Vorteil, dass sie originär nicht gewerbesteuerpflichtig ist, denn nach § 2 Abs. 1 GewStG ist als Gewerbebetrieb ausschließlich ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Die freiberuflichen Tätigkeiten nach § 18 EStG sind demgemäß hiervon ausdrücklich ausgenommen.
Nach § 15 Abs. 3 EStG werden Personengesellschaften gleichwohl und unbeschadet ihrer eigentlichen Tätigkeit als Gewerbebetrieb im Sinne von § 15 Abs. 1 EStG qualifiziert, sofern sie neben ihrer eigentlichen Tätigkeit auch eine Tätigkeit im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausüben. Diese als Abfärberegelung bezeichnete Norm kann dazu führen, dass als gewerblich einzustufende (auch geringfügige, vgl. , BStBl 2000 II S. 229) Nebentätigkeiten eine originär freiberuflich tätige Gemeinschaft in Gänze zu e...