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Private Veräußerungsgeschäfte gem. § 23 EStG: Steuerfallen und Gestaltungsmöglichkeiten
I. Vorbemerkung
Gegenstand der folgenden Ausführungen ist nicht die erschöpfende Diskussion von Einzel- und Zweifelsfragen zu § 23 EStG, die sich aufgrund der umfassenden Erweiterungen und Änderungen der Norm durch das sog. StEntlG 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402) sowie das StBereinG 1999 v. (BGBl 1999 I S. 2601) stellen und auch nach dem BMF-Schreiben zu privaten Grundstücksveräußerungsgeschäften v. (BStBl 2000 I S. 1383) noch keinesfalls als ausgeräumt anzusehen sind (vgl. dazu z. B. Kohlrust-Schulz, NWB F. 3 S. 10775; Korn, KÖSDI 2000 S. 12479; Obermeier, NWB F. 3 S. 11449).
Vielmehr sollen in den Abschnitten II bis V einzelne praxisrelevante Problemfelder beleuchtet werden, in denen es Tatbestand und Rechtsfolgen des § 23 EStG zu beachten gilt, obgleich die Anwendbarkeit der Norm nicht augenfällig sein muss. In Abschnitt VI werden Gestaltungshinweise für den Fall gegeben, dass die Veräußerung eines Grundstücks beabsichtigt ist, für welches die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist. Wegen der Verdoppelung der relevanten Veräußerungsfrist in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG kommt auch ”Spekulationsgeschäften” mit Wertpapieren stärkere Beachtung zu (Abschnitt VII). Sie unterliegen ab dem kommenden Jahr 2002 gem. § 3 Nr. 40 ...BGBl 2000 I S. 1850