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Die Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab 2001
I. Einführung
Die Besteuerung außerordentlicher Einkünfte nach § 34 EStG unterlag seit 1998 zahlreichen Rechtsänderungen. Die erste wesentliche Änderung war 1999 die Einführung der sog. Fünftelregelung anstelle der Besteuerung mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz (§ 34 Abs. 1 EStG) durch das StEntlG 1999/2000/2002 (vgl. hierzu Sydow, NWB F. 3 S. 10761).
Weitreichende Auswirkungen auf die Besteuerung der außerordentlichen Einkünfte hat auch die Abschaffung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens bei gleichzeitiger Einführung des Halbeinkünfteverfahrens durch das StSenkG. Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften werden nach § 3 Nr. 40 EStG i. V. mit § 3c Abs. 2 EStG nur noch zur Hälfte besteuert. Eine Doppelbegünstigung durch das Halbeinkünfteverfahren und der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG hat der Gesetzgeber durch eine Änderung des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG ausgeschlossen. Die Überleitung vom Vollanrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren im KStG und EStG ist sehr kompliziert und wird daher mit den Auswirkungen auf die Besteuerung nach § 34 EStG eingehend erläutert. Als Folge der Zustimmung des Bundesrates zum StSenkG wurde die erneute Einführung eines eingeschränkten halben durchschnit...