Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zweifelsfragen zur Neuregelung der Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG
- Anmerkungen zum
Die Neuregelung des § 23 EStG hat viele Probleme aufgeworfen. Um diese Probleme zu lösen, hat das (BStBl 2000 I S. 1383) zu Zweifelsfragen zur Neuregelung der Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG Stellung genommen. Somit ist bekannt, wie die Finanzverwaltung sich die Problemlösungen vorstellt. Damit sind jedoch die Rechtsfragen noch nicht abschließend geklärt. Mit folgenden Ausführungen werden - ausgehend von den Rz. des BMF-Schreibens - die Problemfelder sichtbar gemacht, Rechtsbehelfsempfehlungen gegeben und Gestaltungshinweise dargestellt.
Grundsätzlich gilt für die Besteuerung derartiger Geschäfte, dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Grundstücke bzw. der grundstücksgleichen Rechte nicht mehr als zehn Jahre betragen darf. Entscheidend ist der schuldrechtliche Vertrag (notarielle Kaufvertrag), nicht der Übergang von Nutzen und Lasten, die Eigentumsübertragung oder der Geldfluss. Die Fristberechnung ist nach § 108 AO, §§ 187 ff. BGB durchzuführen. § 108 Abs. 3 AO und § 193 BGB finden keine Anwendung (