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Keine Tarifbegünstigung für Teilanteilsveräußerung unter Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen
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I. Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG (KG), produziert und vertreibt Waren in einem gemieteten Fabrik- und Bürogebäude, das bis zum Streitjahr (1990) im Eigentum der Beigeladenen stand. Diese war bis zum allein als Kommanditistin mit einer Einlage von 100 000 DM an der KG beteiligt und zugleich alleinige Anteilseignerin der Komplementär-GmbH, die ihrerseits zu diesem Zeitpunkt am Vermögen der KG nicht beteiligt war, sondern lediglich eine Haftungsprämie erhielt. Sowohl die Anteile an der GmbH als auch das Fabrik- und Bürogebäude wurden als Sonderbetriebsvermögen der Beigeladenen bei der KG bilanziert.
Mit KG-Vertrag vom beschlossen die GmbH und die Beigeladene, das Festkapital der KG auf 1 Mio DM zu erhöhen. Mit einem weiteren notariellen Vertrag vom selben Tag veräußerte die Beigeladene ihre sämtlichen Anteile an der GmbH an die X-AG (AG) zum Preis von 4,7 Mio DM. Im Kaufvertrag war bestimmt, dass die GmbH mit Wirkung ab dem am Gewinn, Verlust und Vermögen der KG beteiligt sein sollte. Die Beteiligung der GmbH an der KG sollte sich künftig auf 510 000 DM, die der Beigeladenen auf 490 000 DM bela...