Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine steuermindernde Berücksichtigung gezahlter Stückzinsen wegen Gestaltungsmissbrauchs
- (BStBl 1999 II S. 769) -
I. Leitsatz des Bundesfinanzhofs
Erwirbt ein Steuerpflichtiger am Ende eines Jahres Bundesobligationen, dann scheitert trotz bestehender Überschusserzielungsabsicht die Berücksichtigung der gezahlten Stückzinsen als negative Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG dieses Jahres jedenfalls dann an § 42 AO, wenn bereits im Zeitpunkt des Erwerbs feststeht, dass bis zur Veräußerung zu Beginn des Folgejahres unter Einbeziehung der Vermögensebene ein Verlust eintreten wird und sich dieses Wertpapiergeschäft deshalb nur im Falle seiner steuerlichen Anerkennung aufgrund der Freibetragsregelung in § 20 Abs. 4 EStG für den Steuerpflichtigen vorteilhaft auswirken würde.
II. Stückzinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen
Stückzinsen sind Zinsen, die im laufenden Zinszahlungszeitraum bis zum Kauf bzw. Verkauf eines Wertpapiers aufgelaufen sind und dem Erwerber vom Veräußerer besonders in Rechnung gestellt werden (§ 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Vom Veräußerer vereinnahmte Stückzinsen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sind - wenn sie nicht z. B. wegen des Sparer-Freibetrags steuerfrei ble...BGBl 1993 I S. 2310