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Besteuerung in- und ausländischer Künstler und Sportler bei ihrem Auftreten im Inland
A. Einkommensteuer
I. Steuerpflicht
1. Unbeschränkte Steuerpflicht
Künstler und Sportler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland sind mit ihrem weltweit erzielten Einkommen gem. § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig, mithin auch mit den bei ihrem Auftreten in Deutschland erzielten Einkünften. Nach Verlegung des Wohnsitzes in niedrig besteuernde Gebiete kann die sog. erweiterte Steuerpflicht des § 2 AStG zum Zuge kommen, wenn der Künstler oder Sportler die deutsche Staatsangehörigkeit innehat (s. Tz. 2 des BStBl 1995 I Sondernummer 1). Für die beim Auftreten im Ausland erzielten Einkünfte kommen die allgemeinen Vorschriften, ggf. auch die der DBA, zum Zuge.
2. Beschränkte Steuerpflicht
Gem. § 1 Abs. 4 EStG sind Künstler und Sportler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland mit ihren im Inland erzielten Einkünften bzw. Gewinnen grundsätzlich beschränkt nach dem deutschen Steuerrecht einkommensteuerpflichtig. Ausnahmen bestehen, wenn nach § 1 Abs. 3 EStG die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger beantragt wird, sofern er im Inland andere Einkünfte (nämlich die...