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Ist die Abschaffung der Tauschgrundsätze wirklich gelungen?
Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. (BStBl 1999 I S. 304) wurde ein neuer Abs. 6 in § 6 EStG eingefügt. Die dort vorgesehene Regelung zur Behandlung des Tausches hat die Abschaffung der Grundsätze des sog. Tauschgutachtens ( BStBl 1959 III S. 30) zum Ziel. Zumindest wird in der Begründung zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/265) hierzu ausgeführt: ”Die Anwendung des Tauschgutachtens führt in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten, da das Merkmal der Funktionsgleichheit nicht genügend konkretisiert werden kann und kaum überprüfbar ist. Mit Rücksicht auf den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sollte daher ein erfolgsneutraler Tausch von Kapitalanteilen ausgeschlossen werden.” Gleichzeitig wurde als Folge dieser Regelung der Satz 4 des § 21 Abs. 1 UmwStG aufgehoben.
Ob die Abschaffung des Tauschgutachtens mit diesen Eingriffen des Gesetzgebers vollzogen wurde, bleibt allerdings zweifelhaft. Worauf sich diese Zweifel gründen, soll nachstehend erläutert werden.
I. Historie
Bereits der RFH hatte in seiner Rspr. (Urt. v. , RStBl 1929 S. 66; v. , RStBl 1933 S. 427; ...