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Zur Realteilung von Personengesellschaften nach dem StEntlG 1999/2000/2002
Das Thema dieses Beitrags wird fast durchgängig mit der schlichten Bemerkung kommentiert, ab 1999 könne die Realteilung einer PersGes - also die Auseinandersetzung des Vermögens einer Gesellschaft oder Mitunternehmerschaft - nur noch bei Zuweisung von Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen zum Buchwert und damit ohne Aufdeckung der stillen Reserven vollzogen werden. Dies ist für sich genommen schon deshalb eine korrekte Information, weil sie den Wortlaut des neuen § 16 Abs. 3 Satz 2 (Halbsatz 2) EStG 1999 wiedergibt, läßt jedoch den Eindruck entstehen, der Gesetzgeber habe einen trennscharfen systematischen Schnitt vollzogen, der keiner weiteren Erläuterung bedürfe. Auch die eher lapidar geratene und - wie zu zeigen sein wird - in verschiedener Hinsicht mißverständliche Gesetzesbegründung legt ein solches Verständnis nahe. Andererseits geben die Gesetzesmaterialien jedoch auch zu erkennen, daß das neue EStG offensichtlich ein weiterreichendes Regelungsanliegen verfolgt: Es thematisiert die Realteilung nicht als Unikat, sondern stellt sie in den Kontext eines allgemeinen Rechtsgedankens, der seinen Ursprung in der partiellen Einschränkung der finalen En...