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Saldierungsverbot bei § 15a EStG
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I. Rechtssatz
Ist das Darlehen eines Kommanditisten in der Handels- und Steuerbilanz der KG als Fremdkapital auszuweisen, so gehören die als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassenden (angemessenen) Zinsen - sofern sie nicht als Gewinnvoraus geschuldet werden - nicht zu den Gewinnen, die dem Kommanditisten nach § 15a Abs. 2 EStG aus seiner Beteiligung an der KG zuzurechnen sind (sog. Saldierungsverbot).
II. Sachverhalt
An der Klin., der Z-KG (KG), waren im Streitjahr (1993) als Kommanditisten sowohl die R-GmbH als auch der Beigeladene (K.) beteiligt. Dieser hatte der KG ein Darlehen gewährt, für das er im Wj 1992/93 Zinsen erhielt. Die KG erzielte im Wj 1992/93 einen Verlust, der entsprechend seiner Beteiligungsquote anteilig auf K. entfiel. Entgegen der Erklärung der KG zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der Mitunternehmerschaft, in der der im Sonder-BV des K. angefallene Gewinn mit seinem Anteil am Verlust der KG saldiert wurde, stellte das FA beide Beträge einheitlich und gesondert fest. Hiermit verband es zugleich die Feststellung eines verrechenbaren Verlusts nach § 15a Abs. 4 EStG. Nach erfolglosem Einspruch hat das FG die Klage abgewiesen (EFG 1998 S. 945). Auch...