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Ertragsteuerliche Behandlung von Pensionszusagen der Personengesellschaft ab dem Veranlagungszeitraum 1986
- , VIII R 15/96, VIII R 42/96 (BFH/NV 1998 S. 779, 781, 783) -
I. Sachverhalte
Im Sachverhalt VIII R 15/96 ist Klin. und Rev.-Klin. eine KG. 1975 trat L als persönlich haftender Gesellschafter in die Stellung eines Kommanditisten zurück und war an der KG nur noch zu 12,5 v. H. beteiligt. Seit 1951 bis zum Eintritt in den Ruhestand am war er Geschäftsführer der KG gewesen. Die KG hatte sich 1956/1962 vertraglich verpflichtet, ihm nach Erreichen des 65. Lebensjahres eine Invaliden- und Altersversorgung zu gewähren und an dessen Witwe eine Witwenpension zu zahlen. Die KG passivierte in ihrer Steuerbilanz zum wegen des eingetretenen Versorgungsfalls eine Rückstellung in voller Höhe des kapitalisierten Pensionsbetrags von 1 344 616 DM. Das FA stellte den Gewinn für 1988 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wie erklärt fest und verteilte ihn entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter. Mit dem Einspruch beantragte die KG unter Bezugnahme auf eine berichtigte Bilanz zum , eine Rückstellung in Höhe von 1 896 150 DM zu berücksichtigen und den Erhöhungsbetrag von 551 534 DM nach § 6a Abs. 4 Satz 3 EStG mit je 1/3 auf das Streitjahr und die zwei folgenden Jahre zu verteilen. Einspruch...