Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Scheidungsklausel im Steuerrecht
I. Begriff und Problemstellung
Unter Scheidungsklausel in dem hier gebrauchten Sinn versteht man eine Vereinbarung zwischen Ehegatten, wonach im Fall der Scheidung ein einem Ehegatten gehörender Vermögensgegenstand unentgeltlich auf den anderen Ehegatten zu übertragen ist. Aufgrund des (BStBl 1994 II S. 645) war vielfach angenommen worden, daß jede Scheidungsklausel dazu führt, daß auch während des Bestehens der Ehe der begünstigte Ehegatte als wirtschaftlicher Eigentümer des von der Scheidungsklausel erfaßten Wirtschaftsguts anzusehen sei. Der XI. Senat des BFH hat jetzt mit seinem Urteil v. (BStBl 1998 II S. 542) klargestellt, daß diese Annahme unzutreffend ist.
II. (BStBl 1994 II S. 645)
1. Rechtssatz
In diesem Urteil hat der VIII. Senat des BFH entschieden:
”Ist in einem Gesellschaftsvertrag vereinbart, daß die Ehefrau im Scheidungsfall aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann und ihr Ehemann an ihre Stelle tritt, dann ist der Kommanditanteil der Ehefrau dem Ehemann gem. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO zuzurechnen.”
2. Sachverhalt
K und S waren Gesellschafter einer OHG. Der Betrieb der OHG wurde von einer am gegründeten GmbH & Co. KG fortgeführt. Kommanditistinnen dieser Gesellschaft waren die Ehefrauen von K und...