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Verzicht auf Pensionszusagen im Sanierungsfall
I. Forderungsverzicht eines Gesellschafters gegenüber seiner Kapitalgesellschaft
Häufig wird in Sanierungsfällen von dritter Seite (z. B. von Banken oder neuen Beteiligungspartnern) als Vorbedingung für ihren Sanierungsbeitrag gefordert, daß auch die Gesellschafter-Geschäftsführer einen entsprechenden Sanierungsbeitrag leisten, indem sie auf ihre Pensionsansprüche gegenüber der Gesellschaft verzichten. Der Große Senat des BFH hat in seiner Entscheidung vom (GrS 1/94, DStR 1997 S. 1282; vgl. auch List, ) zum Themenkreis des Forderungsverzichts eines Gesellschafters gegenüber seiner Kapitalgesellschaft grundsätzlich Stellung bezogen. Gegenstand eines der drei zugrundeliegenden Revisionsverfahren war der Verzicht auf einen Pensionsanspruch (vgl. , NWB EN-Nr. 192/98).
Nach dem Beschluß des Großen Senats des (a. a. O.) gilt für den Forderungsverzicht eines Gesellschafters unter anderem, daß (a) ein auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhender Verzicht eines Gesellschafters auf seine nicht mehr vollwertige ...