Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wettbewerb | Unzulässige Werbegaben durch Apotheken
Es ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, wenn Apotheken ihren Kunden beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geringwertige Werbegaben wie einen Brötchen-Gutschein oder einen Ein-Euro-Gutschein gewähren.
Nach den Entscheidungen des I. Senats verstoßen beide Werbegaben gegen die geltenden S. 1801Preisbindungsvorschriften. Bei einer Werbung für Arzneimittel (vgl. § 2 ArzneimittelG) dürfen Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) nur angeboten, angekündigt oder gewährt werden, wenn eine der ausdrücklich geregelten Ausnahmen vorliege. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache „Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale“ (, NWB FAAAF-84509), wonach in den Regelungen über die Preisbindung für Apo...