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Einkommensteuer | Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten bei Verzicht auf Erstattung
Das Niedersächsische entschieden, dass Krankheitskosten, die ein Steuerpflichtiger selbst trägt, um eine Beitragsrückerstattung von seiner privaten Krankenkasse zu erhalten, mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG zu berücksichtigen sind.
Die Kläger beantragten die Berücksichtigung von Krankheitskosten des Klägers für das Jahr 2014, da Erstattungen für Arztrechnungen und Rezepte bei der Krankenkasse nicht beantragt worden seien, um stattdessen die Beitragsrückerstattung in Form einer sog. Pauschalleistung in Anspruch nehmen zu können. Die Kläger sind der Auffassung, trotz Verzichts auf den Erstattungsanspruch handele es sich bei den Krankheitskosten um außergewöhnliche Belastungen. Nach Auffassung des Finanzgerichts l...