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NWB Nr. 41 vom Seite 3653 Fach 3 Seite 10201

Sachliche Verflechtung durch Vermietung eines Bürogebäudes?

von Richter am BFH Dr. Peter Fischer, München

- (BStBl 1997 II 565) -

I. Sachverhalt

Das Einzelunternehmen des S, eine Agentur für Verkaufsförderung, wurde zum mit allen Aktiva und Passiva auf die ”Agentur für Werbung GmbH” (im folgenden: S-GmbH) übertragen, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer S ist. Geschäftsgegenstand der GmbH ist eine Agentur für Verkaufsförderung und Werbung. Im Jahre 1985 erwarb der Kläger ein Grundstück, auf dem er ein Bürogebäude errichtete, das er an die S-GmbH vermietete. Nach einer Außenprüfung ging das FA davon aus, daß eine Betriebsaufspaltung vorliege. Die hiergegen eingelegte Klage hat das FG mit der Begründung abgewiesen, das Grundstück sei für die Betriebsführung erforderlich gewesen und habe deswegen ein besonderes Gewicht für die Betriebsführung gehabt; das Gebäude sei für die betrieblichen Bedürfnisse der S-GmbH besonders hergerichtet worden. Man habe auf die besondere Eigenart des mit der GmbH verfolgten Unternehmenszwecks und auf die geplanten Betriebsabläufe Rücksicht genommen und nicht nur ”einen allgemein verwendbaren Zweckbau” errichtet. Das Gebäude habe nach seiner äußeren und inneren Gestaltung Dritten wie Mitarbeitern ”das Besondere der Werbeagentur”...

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