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Vermietung von Wohnmobilen als Liebhaberei
- Niedersächs. -
I. Sachverhalt
Die Kl. betreiben nebenberuflich seit 1988 in Form einer GbR die Vermietung von Wohnmobilen. Sie sind Mitglied im Verband ”MI-Mobile”, der über 2 000 eigenständige Vermietunternehmen zu seinen Mitgliedern zählt. In der Zeit von 1988 bis 1996 waren insgesamt 13 Fahrzeuge auf die Kl. zugelassen, zeitweise bis zu fünf Fahrzeuge gleichzeitig. Außerhalb der Vermietsaison (April bis Oktober) melden die Kl. die Fahrzeuge ab. Die Kundenwerbung erfolgt durch Anzeigen in einem örtlichen Wochenblatt, einer Zeitung für Kleinanzeigen und auf den ”Gelben Seiten” des amtlichen Fernsprechverzeichnisses. Mit Interessenten werden Termine zur Besichtigung der Fahrzeuge vereinbart, der Mietvertrag anschließend auf einem einheitlichen, vom MI-Verband herausgegebenen Vordruck schriftlich abgeschlossen. Der Verband stellt auch kurzfristig Ersatzfahrzeuge, soweit die Kl. ein solches Fahrzeug benötigen.
Für die Streitjahre 1988 bis 1992 und für die Jahre 1993 und 1994 erklärten die Kl. Verluste. Erst 1995 machten die Kl. einen Gewinn, u. a. aus Versicherungsentschädigungen. Die Einkünfte wurden als solche aus Gewerbebetrieb erklärt und vom FA...