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BFH 05.10.1989 IV R 154/86
Einkommensteuer; | keine selbständige Tätigkeit bei Konstrukteuren (§ 18 EStG)
Ein Konstrukteur, dessen Arbeit überwiegend in der Fertigung von Bewehrungsplänen besteht, übt nach dem keine ingenieurähnliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs.1 Nr.1 EStG aus.