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IWB Nr. 11 vom Seite 453

Das Umsatzsteuerrecht im Königreich Saudi-Arabien

Das neue Umsatzsteuergesetz und die Ausführungsbestimmungen im Überblick

Dr. Constantin Frank-Fahle und Christoph Gach

Das Königreich Saudi-Arabien hat zum ein Umsatzsteuersystem eingeführt. Neben dem Königreich Saudi-Arabien haben in den Staaten des Golfkooperationsrates bisher lediglich die Vereinigten Arabischen Emirate (Einführung ebenfalls am ) sowie Bahrain () ein Umsatzsteuersystem implementiert. Der vorliegende Beitrag soll die wichtigsten Aspekte des saudi-arabischen Umsatzsteuerrechts beleuchten.

Kernaussagen
  • Ausländische Unternehmen haben sich durch die Einführung der Umsatzsteuer auf umfangreiche Rechtsfolgen einzustellen; diese umfassen u. a. einen Review der bisherigen Lieferketten sowie die Anpassung der Buchhaltungs- und ERP-Systeme.

  • Grundsätzlich sind alle ausländischen Unternehmen, die Geschäfte in den GCC-Staaten betreiben, dort zur umsatzsteuerlichen Erfassung verpflichtet.

  • Insbesondere im Rahmen der Rechnungserstellung können ausländische Unternehmen an die Grenzen ihrer Systeme geraten.

I. Gesetzliche Grundlagen

Das Mehrwertsteuersystem Saudi-Arabiens basiert auf der gemeinsamen Verständigung der Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates (GCC-Staaten). Diese haben sich im Dezember 2015 im sog. Common VAT Agreement of the States of the Gulf Cooperation Counci...

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