Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerblicher Grundstückshandel
Inhaltsübersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines | 10017 |
II.
Selbständigkeit | 10018 |
III.
Nachhaltigkeit | 10018 |
IV.
Gewinnerzielungsabsicht | 10022 |
V. Beteiligung am
allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr | 10023 |
VI. Weder Ausübung
der Land- und Forstwirtschaft noch eines freien Berufs oder anderer selbständiger Tätigkeit | 10025 |
VII. Keine
Vermögensverwaltung | 10025 |
VIII.
Personengesellschaften, Grundstücksgemeinschaften | 10036 |
IX.
Berichtigung von Bescheiden wegen neuer Tatsachen | 10043 |
X.
Umfang des gewerblichen Grundstückshandels | 10043 |
XI. Beginn des
gewerblichen Grundstückshandels | 10044 |
XII. Ende des
gewerblichen Grundstückshandels; Entnahme einzelner Grundstücke | 10047 |
I. Allgemeines
Grundstücksveräußerungen führen in der Vielzahl der Fälle zu einem Überschuß der Erlöse über die getätigten Aufwendungen. Da der gewerbliche Grundstückshandel der Besteuerung (ESt, GewSt) unterliegt, während im übrigen die Überschüsse nur unter den Voraussetzungen des § 23 EStG der ESt unterworfen werden, werden die Stpfl. i. d. R. gegen, das FA im allgemeinen für den gewerblichen Grundstückshandel argumentieren. In Einzelfällen - wenn die Erlöse die Aufwendungen nicht decken - ...