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Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
durch die Entlastung mittels dem Abzug der allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG wird der Gesetzgeber dem Charakter der Einkommensteuer als Personensteuer gerecht. David Jauch zeigt auf, in welchem Zusammenhang die außergewöhnlichen Belastungen Anwendung finden.
Schüttet eine Kapitalgesellschaft Dividenden an ihre Anteilseigner aus, führt dies bei den Anteilseignern grundsätzlich zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Entstammt die Gewinnausschüttung jedoch dem steuerlichen Einlagekonto der Kapitalgesellschaft, liegen bei dem Anteilseigner keine steuerbaren Einkünfte vor. Florian Becker erläutert in seinem Beitrag den Zweck und die Funktionsweise des steuerlichen Einlagekontos.
Udo Cremer stellt seinem Beitrag über die steuerrechtlichen Auswirkungen eines echten und unechten Mietkaufs dar. Hier geht es vor allem um die Zurechnung, d. h. um die Frage, ob der Vermieter den vermieteten Gegenstand zu aktivieren hat und Mieterträge erzielt oder ob der angemietete Gegenstand vom „Mieter“ aktiviert werden muss, weil sich hinter dem Mietvertrag eher ein „Ratenkauf“ verbirgt.
Herzliche Grüße
Ihre