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RENO Nr. 6 vom Seite 14

Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.

Entscheidung

KIEHL HAAAH-12608

Leitsatz

Ein sofortiges Anerkenntnis liegt nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens regelmäßig nur vor, wenn der Beklagte dieses innerhalb der Klageerwiderungsfrist erklärt und er in seiner Verteidigungsanzeige weder einen klageabweisenden Antrag angekündigt hat noch dem Klageanspruch auf sonstige Weise entgegengetreten ist.

Sachverhalt

Der Kläger erhebt gegen das Finanzamt eine Klage auf Rückgewähr von Zahlungen, nachdem das Finanzamt diese außergerichtlich ablehnte. Die Klageschrift wird dem Beklagten mit der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens zugestellt.

Fragen hierzu
  1. In welcher gesetzlichen Vorschrift ist das zivilgerichtliche Vorverfahren geregelt?

  2. Wie läuft ein schriftliches Vorverfahren ab, wenn die Zustellung im Inland erfolgt?

  3. Wann endet im schriftlichen Vorverfahren die Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft, wenn dem Beklagten die Klageschrift am zugestellt wird?

  4. Was ist eine Notfrist?

Antworten
  1. Das schriftliche Vorverfahren ist in § 276 ZPO geregel...