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BFH | Zweifel an Notwendigkeit der näheren Leistungsbeschreibung von Waren im Niedrigpreissegment zum Vorsteuerabzug
In einem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz hat der BFH es als ernstlich zweifelhaft bezeichnet, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung („Hosen“, „Blusen“, „Pullis“) ausreicht.
Hierzu [i]Erfordernis der „handelsüblichen Bezeichnung“ unionsrechtskonform? trägt er mehrere Gründe vor. Zu den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung im Niedrigpreissegment liege noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vor, während diese Frage in der Rechtsprechung der Finanzgerichte unterschiedlich beantwortet werde. Hinzu komme ein Beschluss des BFH aus dem Jahr 2002, in der er bloße Gattungsbezeichnungen für Rechnungen über hochpreisige Armbanduhren als ...