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Erste Erfahrungen mit dem sog. qualifizierten Freitextfeld und der Belegvorhaltepflicht
Auf [i] DStV, online- Meldung v. 15.4.2019 dem diesjährigen Treffen des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) mit dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) und Vertretern der Finanzbehörden sowie der Beratungspraxis ging es um erste Erfahrungen mit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. U. a. war das sog. qualifizierte Freitextfeld ein Thema. Die ursprüngliche Befürchtung der Finanzverwaltung, dass es zu einem flächendeckenden Einsatz der technischen Option kommen würde, trat nach einer ersten Auswertung nicht ein: Lediglich in ca. 2 % der Fälle solle sie genutzt worden sein. Es sei zudem eine überwiegend sinnvolle Nutzung des Felds durch die Beratungspraxis zu verzeichnen.
Der [i]Zur Belegvorlage s. auch NWB 3/2019 S. 89Wechsel von der Belegvorlage- zur Belegvorhaltepflicht gestalte sich in der Praxis insgesamt noch nicht ganz einfach. Die Vertreter der bayerischen Finanzverwaltung betonten, dass detailliertere Angaben die Glaubwürdigkeit erhöhen würden. So sollten in den Steuererklärungen keine kumulierten Werte angegeben, sondern alle Erfassungs- und Textfelder genutzt werden, um die Sachverhalte nachvollziehbar darzustellen. Die digitale Belegübermittlung ...