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NWB Nr. 3 vom Seite 89

Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab dem Besteuerungszeitraum 2017

Aufgrund [i]Steuerberaterkammer Düsseldorfdes Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gilt für Steuererklärungen ab dem Besteuerungszeitraum 2017 die sog. Belegvorhaltepflicht. Diese besagt, dass Belege grundsätzlich nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, sondern nur noch für etwaige Beleganforderungen vorgehalten werden müssen. Um eine Vielzahl von Rückfragen und Mehraufwand durch eine nachträgliche Belegvorlage zu vermeiden, hat die Steuerberaterkammer Düsseldorf auf der Grundlage der Veröffentlichung des Ministeriums der Finanzen NRW (Tz. 7 der Kammermitteilungen 133) und der Erfahrungsberichte aus den Klimagesprächen mit den örtlichen Finanzämtern nachfolgende „Empfehlung zur Belegvorlage“ entwickelt.

I. Empfehlungen zur Belegvorlage

[i]Keine neuen PflichtenDie nachstehenden Empfehlungen lassen die neben dem Grundsatz der Belegvorhaltepflicht weiterhin bestehenden (gesetzlichen) Pflichten zur Belegvorlage unberührt. Aus den nachstehenden Empfehlungen selbst resultieren keine neuen Pflichten zur Belegvorlage. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die nachstehenden Empfehlungen für die Finanzämter keine Handlungsanweisungen zur Beleganforderung darstellen. ...

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Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab dem Besteuerungszeitraum 2017

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