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Bilanzierungskonkurrenz bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung
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I. Sachverhalt
Eine KG I (Klin.), deren persönlich haftender Gesellschafter der Kläger ist, hatte 1981 den gesamten Betrieb ihres Groß- und Einzelhandels (Betriebsgebäude, Anlagevermögen und Geschäftswert) an eine neu gegründete, personenidentische GmbH & Co. KG (KG II) verpachtet. Die KG II stellte ihre werbende Tätigkeit zum ein. Ihr Konkursverwalter veräußerte das Umlaufvermögen. Die Klin. veräußerte im Streitjahr 1983 das bewegliche Anlagevermögen und verpachtete das Betriebsgrundstück mit Gebäude an das fremde Unternehmen U mit einem anderen Geschäftsbereich.
Das FA nahm im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung für 1983 an, damit seien die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung entfallen mit der Folge der Realisierung der stillen Reserven. Es stellte dementsprechend einen Aufgabegewinn fest. Einspruch, Klage und Revision hatten keinen Erfolg.
II. Entscheidung des Bundesfinanzhofs
Das FG sei zutreffend von der Aufgabe des Betriebs durch die Klin. im Streitjahr 1983 ausgegangen.
1. Maßgebendes Gewinnfeststellungsverfahren
Ausschlaggebend dafür, in welchem Gewinnfeststellungsverfahren der Vorgang zu erfassen war - bei de...BStBl II S. 622