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Verminderung einer Rentenverpflichtung als Sanierungsmaßnahme
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I. Sachverhalt und Problemstellung
Klägerin ist eine aus den Gesellschaftern A und B bestehende OHG. A hat seinen Gesellschaftsanteil durch Vertrag von C erworben und sich dazu verpflichtet, C eine monatliche Leibrente von 4 000 DM zu zahlen. Die Rente war aufgrund einer Wertsicherungsklausel auf monatlich 6 000 DM gestiegen. A passivierte den Rentenbarwert in einer Ergänzungsbilanz und zog die Rentenzahlungen als Betriebsausgaben ab. Bedingt durch rückläufige Gewinne der Gesellschaft war A nicht mehr in der Lage, die Rentenzahlungen zu leisten. Da der Leibrentenvertrag auch eine Anpassungsklausel für den Fall vorsah, daß A glaubhaft macht, er könne nach dem Stand der Gesellschaft und unter Berücksichtigung seiner angemessenen Unterhaltsbedürfnisse die Rente in der vereinbarten Höhe nicht mehr zahlen, einigte er sich mit C darüber, die Rente zum nächsten 1. 1. auf 4 000 DM herabzusetzen.
Diese Vereinbarung führte dazu, daß sich der Rentenbarwert um 168 000 DM verringerte und in dieser Höhe ein Gewinn entstand, den das FA dem laufenden Gewinn des A hinzurechnete. A dagegen vertrat die Auffassung, der Gewinn aus der Herabsetzung...