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Vorsteuerabzug bei einem unechten Umsatzsteuerkarussell
„EN.SA.“
Der Umsatzsteuerbetrug ist nach wie vor ein ungelöstes Problem des bestehenden Mehrwertsteuersystems. Durch sogenannte Umsatzsteuerkarusselle werden weiterhin erhebliche Steuerausfälle durch kriminelle Banden hervorgerufen. Dabei haben sich die gehandelten Waren und Dienstleistungen in den letzten Jahren immer wieder den neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst. Auch die verschiedenen Gestaltungsmodelle wurden durch die Täter modifiziert. In der vorliegenden aktuellen Entscheidung des EuGH geht es um eine besondere Ausgestaltung des Umsatzsteuermissbrauchs, die nicht das (primäre) Ziel hat, das Steueraufkommen zu schädigen.
I. Leitsätze
1. In einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens, in der fiktive Verkäufe von Elektrizität, die in einer „zirkulären“ Art und Weise zwischen denselben Händlern und für dieselben Beträge durchgeführt wurden, nicht zu Verlusten von Steuereinnahmen geführt haben, ist die Richtlinie 2006/112/EG des Rates v. über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Licht der Grundsätze der Neutralität und der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die den Abzug der auf fiktive Umsätze entfallenden Mehrwe...