Auflösung eines Investitionsabzugsbetrages nach unentgeltlicher
Anteilsübertragung – Anteilige Hinzurechnung der Gewinnerhöhung
bei ausgeschiedenem GbR-Gesellschafter – Rückwirkung einer
abweichenden Gewinnverteilungsvereinbarung
Leitsatz
Wird ein GbR-Anteil vor Ablauf der Investitionsfrist unentgeltlich an den Mitgesellschafter übertragen, ist die Gewinnerhöhung
aufgrund der späteren Auflösung eines während des Bestehens der GbR in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrages nach
Maßgabe des Gewinnverteilungsschlüssels anteilig dem ausgeschiedenen Gesellschafter zuzurechnen.
Eine erst nach Ablauf des Abzugsjahres geänderte rückwirkende Gewinnverteilungsabrede, nach der eine künftig vorzunehmende
Gewinnkorrektur wegen des Investitionsabzugsbetrages allein dem Mitunternehmeranteil des übernehmenden Gesellschafters zuzurechnen
sein soll, ist für die steuerliche Gewinnzurechnung bei der Korrektur der Gewinnfeststellung des Abzugsjahres ohne Bedeutung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2019 S. 1394 Nr. 24 BBK-Kurznachricht Nr. 16/2019 S. 759 NWB-Eilnachricht Nr. 27/2019 S. 1955 StuB-Bilanzreport Nr. 15/2019 S. 598 LAAAH-16240
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 08.05.2019 - 15 K 1457/18 F
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