Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtliche Grenzen der Drei-Objekt-Grenze
- (BStBl II S. 303) -
I. Sachverhalt
Der Kl. M ist von Beruf Bauingenieur. Er war zuletzt im Makler- und Grundstückshandelsbetrieb seiner Ehefrau F tätig. Im März 1982 erwarb er ein unbebautes Grundstück, auf dem er ein Supermarktgebäude errichtete. Er stellte eine Bauanfrage und führte das Baugenehmigungsverfahren durch. Die Planung und Errichtung des Supermarkts gemäß den detaillierten Vorgaben des Mieters überließ er einem Generalunternehmer. Die Baukosten finanzierte er durch langfristige Kredite. Im April 1984 veräußerte er Grundstück und Supermarkt an Gesellschafter des Untermieters. Im September 1986 erwarb er ein Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück. Bereits vor dem Erwerb hatte er einen Mietvertrag mit derselben Firmengruppe zu inhaltlich vergleichbaren Bedingungen über einen zu errichtenden Supermarkt mit einer Laufzeit von 15 Jahren geschlossen. Im Dezember 1987 - nach Fertigstellung - verkaufte der Kl. Erbbaurecht und Supermarkt.
Das FA vertrat die Auffassung, der Kl. habe einen ”gewerblichen Grundstückshandel” betrieben, und setzte für die Streitjahre 1984 und 1987 GewSt-Meßbeträge fest. Hiergegen machte der Kl. u. a. geltend, ...