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Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf gemeinnützige Stiftungen
Praxisrelevante Entwicklungen
Im Hinblick auf die Übertragung von Mitunternehmeranteilen an Personengesellschaften auf gemeinnützige Körperschaften (insbesondere Stiftungen) haben sich in der jüngeren Vergangenheit sowohl in der Rechtsprechung des BFH als auch in der Praxis der Finanzverwaltung einige Entwicklungen ergeben, die es im Rahmen der Steuergestaltungsberatung zu beachten gilt. Dieser Beitrag stellt die genannten Entwicklungen dar.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Allgemeine Grundsätze hinsichtlich der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen
[i]Unentgeltliche Übertragung betrieblicher Sachgesamtheiten nach § 6 Abs. 3 EStGWerden betriebliche Sachgesamtheiten (insbesondere Mitunternehmeranteile an Personengesellschaften) unentgeltlich übertragen, sind nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Mitunternehmers die Wirtschaftsgüter mit den Buchwerten anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Der Rechtsnachfolger ist gem. § 6 Abs. 3 Satz 3 EStG an die Buchwerte des übertragenden, bisherigen Mitunternehmers gebunden.
[i]Sicherstellung der Besteuerung stiller ReservenEine der wesentlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Buchwertprivilegs des § 6 Abs. 3 EStG ist demnach, dass die Besteuerung der stillen Reserven der vom zu übertragenden Mitunternehmeranteil ...