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Unterschiedliche Auffassungen zum Ehegatten-Arbeitsverhältnis zwischen BVerfG und BFH?
Zwei Beschlüsse des BVerfG (v. - 2 BvR 802/90, BStBl 1996 II S. 34; vgl. NWB F. 3 S. 9653; und v. - 2 BvR 1791/92, DStZ 1996 S. 117) haben in letzter Zeit lebhafte Diskussionen im steuerrechtlichen Schrifttum ausgelöst (vgl. z. B. Woerner, BB 1995 S. 2625).
Neben den o. g. veröffentlichten Beschlüssen des BVerfG sind noch zwei weitere, bisher noch nicht veröffentlichte Beschlüsse ergangen (nämlich v. - 2 BvR 1293/90 und v. - 2 BvR 1451/90), gleichfalls von der 1. Kammer des 2. Senats des BVerfG mit wörtlich übereinstimmender Begründung.
Sämtliche Beschlüsse des BVerfG betreffen Entscheidungen der FG bzw. des BFH zu Ehegatten-Arbeitsverhältnissen, welche dem Großen Senat des BStBl 1990 II S. 160) darin gefolgt sind, daß Zahlungen eines Ehegatten an den anderen Ehegatten aufgrund eines Arbeits- oder eines Mietverhältnisses dann nicht als BA anerkannt werden können, wenn die Zahlung auf ein sog. Oder-Konto überwiesen wird.
Die Kritik sieht in den Entscheidungen eine Lockerung bei der einkommensteuerrechtlichen Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverträgen (s. Felix, BB 1996 S. 665) oder aber die Auslegung einfachen Rechts durch das BVerfG abweichend vom Großen Senat ohne erkennbare Verletzung des Gleichheits...