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Minderung der Bemessungsgrundlage bei Rabattgewährung in einer grenzüberschreitenden EU-Lieferkette
Mit hat das FG Münster zur Minderung der Bemessungsgrundlage bei Rabattgewährung in einer grenzüberschreitenden Lieferkette bei französischer Endabnahme im Kontext unionsrechtlicher Judikatur ( „Elida Gibbs“, BStBl 2004 II S. 324 unter Einschränkung durch „Ibero Tours“, BStBl 2015 II S. 317) entschieden.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Im Wege der richtlinienkonformen Auslegung unter Berücksichtigung des Neutralitätsgebots ist die Vorschrift des § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG für Lieferketten auf reine Inlandssachverhalte zu beschränken und eine Änderung der Bemessungsgrundlage beim Hersteller dann zu versagen, wenn die Leistung an den von der Rabattgewährung wirtschaftlich Begünstigten aufgrund einer an ihn ausgeführten innergemeinschaftlichen Lieferung steuerfrei erfolgt.
II. Sachverhalt
1. Tätigkeit der Klägerin & Verfahrensgeschichte
Die Klägerin war eine Kommanditgesellschaft und produzierte bzw. lieferte Beschlagtechnik für Fenster und Türen sowie Motorik und Sensorik zur Automatisierung von Lüftungs- und Gebäudetechnik. Im Streitjahr 2011 führte die Klägerin steuerpflichtige Lieferungen an die Firma W-GmbH aus. Die W-GmbH verkaufte d...