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Zubehör als selbständiges Wirtschaftsgut des Anlagevermögens
- Folgerungen aus dem (BStBl 1996 II S. 166) -
I. Problemstellung
Bei Maschinenwerkzeugen und anderem Zubehör stellt sich in der Praxis häufig die Frage, wie sie zu bewerten und abzuschreiben sind und ob dafür eine InvZ in Anspruch genommen werden kann. Entscheidend hierfür ist, ob es sich bei dem Zubehör um selbständig bewertungsfähige WG oder um unselbständige Teile eines anderen WG, um Anlagevermögen oder Umlaufvermögen und um selbständig oder nicht selbständig nutzungsfähige WG handelt.
Selbständig bewertungsfähige WG des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gemindert um die AfA, bewertet (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Bei WG des Umlaufvermögens ist dagegen eine AfA nicht zulässig (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Der - selbständige - Abzug von AfA und von Sonderabschreibungen, z. B. nach § 7g EStG und nach den §§ 2 und 4 FördG, ist somit im BV von der Bewertung der Sache als selbständig bewertungsfähiges WG des Anlagevermögens abhängig. Unselbständige Teile eines WG können dagegen - ausgenommen nach den §§ 2 bis 4 FördG - nur zusammen mit dem WG abgeschrieben werden, dessen Teil sie sind. Andererseits sind aber in diesen Fällen die Aufwendungen für den Ersatz dieser unselbständigen Teile eines WG a...