Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung
A. Die neue Eigenheimzulage
I. Grundsätze der Neuregelung
Das Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung enthält eine völlige Umgestaltung der Förderung von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnungen im eigenen Haus. Die Kritik an der bisher progressionsabhängigen Auswirkung der Steuervergünstigung des § 10e EStG ist zum Anlaß genommen worden, die Förderung aus dem Bereich der Ermittlung des Einkommens herauszulösen und sie unabhängig von der einkommensteuerlichen Belastung des Begünstigten auszugestalten. Durch diese Umgestaltung sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auch Haushalten mit geringerem Einkommen, die an der Schwelle zu Wohneigentum stehen, den Zugang zum Erwerb eigenen Wohneigentums zu erleichtern (BT-Drucks. 13/2235 v. S. 14).
Es ist eine Regelung außerhalb des ESt-Veranlagungsverfahrens gewählt worden, die eine für alle Berechtigten gleichhohe Zulage vorsieht. Danach beträgt die Eigenheimzulage (EigZ) für Neubauten bis zu 5 000 DM jährlich, für Altbauten bis zu 2 500 DM jährlich. Diese wird - in Anlehnung an die bisherige Regelung des § 10e EStG - acht Jahre lang ausgezahlt. Wie bisher ist der Anspruch auf eine Zulage davon abhängig, daß ein bestimmt...