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Steuerliche Risiken beim Güterstandswechsel
Überblick und Handlungsmöglichkeiten
Häufig ist es in einer Ehe so, dass nur einem der Ehepartner ein Großteil des Vermögens gehört. Wer langfristig plant, kann durch familienrechtliche Gestaltungen Vermögen steuerfrei auf seinen Ehegatten übertragen. Ehegatten wechseln in diesen Fällen unter Aufrechterhaltung der Ehe als solcher lediglich den ehelichen Güterstand und gleichen den bis dahin entstandenen Zugewinn (ganz oder teilweise) aus. In der Praxis häufen sich allerdings in letzter Zeit Haftungsfälle, bei denen der auf Geld gerichtete Zugewinnausgleichsanspruch durch Hingabe von steuerverhafteten Wirtschaftsgütern erfüllt und dadurch unerwartet eine Ertragsteuerbelastung beim ausgleichspflichtigen Ehegatten ausgelöst wird. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die nach § 5 Abs. 2 ErbStG bestehenden Gestaltungsvarianten und zeigt auf, welche vertraglichen Regelungen schenkungsteuerlich kritisch sind. Eingegangen wird auch auf die ertragsteuerlichen Risiken der Leistung an Erfüllung statt. Abgerundet wird der Beitrag durch die Darstellung der bei einem Güterstandswechsel nach § 3 Abs. 2 AnfG und § 133 Abs. 2 InsO zu beachtenden Fristen.
Zugewinnausgleichsanspruch ist ein Geldanspruch – Vorsicht bei Hingabe von steuerverha...