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[i]Englische Privatschule vermittelt falschen Lernstoff für die Prüfung – gibt es trotzdem ein Happy End?Was man liest, ist Geschmackssache? Sicher nicht, was Schüler zur Vorbereitung auf ihre Prüfungen lesen. Das wurde Mitte Mai Schülerinnen der Malvern St. James Girls' School in Worcestershire schmerzlich bewusst, als sie ihren Testbogen für das International GCSE im Fach Englische Literatur öffneten. Zu dem Titel (Michael Frayn, Spies), der ihnen von ihrem Lehrer ans Herz gelegt worden war, gab es in der mittleren Reifeprüfung – die in Großbritannien landesweit einheitlich abgelegt wird – keine Aufgabe. Wohl aber zu Hard Times von Charles Dickens und Mansfield Park von Jane Austen, die gar nicht Bestandteil ihres Lehrplans waren. Was dieses Malheur in die Nachrichten brachte, war wohl der Umstand, dass sie eine Privatschule besuchen, an der das Schuljahr 37.000 Pfund Schulgeld kostet. Die Prüfer zeigten sich mitfühlend und gaben auch prozeduralen Rat: „We recognise that this is distressing for the students involved. We have asked the school to follow our procedures for rare situations like this by submitting a request for special consideration on behalf of the students affected.“
[i]Umfrage: Was möchten Sie in der IWB lesen?Ich lade Sie ein, uns zu Ihren Lieblingsthemen Ihre Meinung zu sagen. Was lesen Sie gern in der IWB, was hilft Ihnen weniger? Welche Themen nehmen zu viel Raum ein? Welche sollten stärker berücksichtigt werden? Schreiben Sie uns. Wir werden das bedenken.
[i]BFH gibt seine bisherige Rechtsprechung zur sog. Sperrwirkung und zum beschränkten Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 AStG aufIn dieser Ausgabe schlagen wir als Lektüre vor: Die Darstellung der Foreign Earned Income Exclusion von Knittel ab . Sie gilt nicht nur für US-Bürger im Ausland, sondern kann auch für Greencard-Inhaber die günstigere Alternative zum Foreign Tax Credit sein. Der britische Fiskus hat in einem Rundschreiben vom April den unberechtigt geltend gemachten Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer aufgegriffen. Der HMRC kündigt die strikte Umsetzung des britischen Rechts ab Mitte Juli an (dazu Amthor/Langer ab ). Der EuGH hat zwei aus deutsch-schweizerischer Perspektive wichtige Urteile gesprochen: In der Rechtssache „X“ erkannte er auf die Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit durch § 7 Abs. 6 und 6a AStG (s. Jahn/Schumann ab ) und in der Rechtssache „Wächtler“ sah er die sofortige Besteuerung der latenten Wertzuwächse von Gesellschaftsanteilen nach § 6 AStG bei Wegzug in die Schweiz als nicht gerechtfertigt an (dazu Nürnberg ab ). Unbedingt lesenswert ist auch das . Darin richtet sich der BFH zur Behandlung des Ausfalls grenzüberschreitender Konzerndarlehen neu aus und ändert seine Rechtsprechung zur „Sperrwirkung“ des Art. 9 Abs. 1 OECD-MA gegenüber einer Einkünftekorrektur gem. § 1 Abs. 1 AStG (s. Hader/Kley ab ). Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung ausländischer Tochtergesellschaften.
Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 10 / 2019 Seite 1
NWB SAAAH-15685