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Gewerblicher Grundstückshandel und Veräußerung der letzten Grundstücke
- (BStBl II S. 388) -
I. Sachverhalt und Problemstellung
Die Klin betrieb bis zum Streitjahr 1983 einen gewerblichen Grundstückshandel. Die letzten 5 Grundstücke veräußerte sie mit notariellem Vertrag v. mit Ausnahme einer kleinen Parzelle an die G-GmbH. Dieses Grundstück wurde ebenfalls am ins Privatvermögen überführt. Die Geschäftsräume gab die Klin auf. Die G-GmbH veräußerte das Grundstück B-Platz am an die GbR B-Platz, an der der Ehemann der Klin mit 25 % und sonst nur familienfremde Gesellschafter beteiligt waren. An der G-GmbH waren neben der Klin zu je 25 % der Ehemann, der minderjährige Sohn und der Bruder des Ehemanns beteiligt. Den Gewinn aus der Veräußerung der Grundstücke erklärte die Klin als nach §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt. Das FA nahm einen laufenden Gewinn an, bei dem eine während der Betriebsprüfung geltend gemachte Kaufpreisminderung nicht berücksichtigt wurde. Das FG nahm einen Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG an. Der BFH gab der Revision des FA in vollem Umfang statt.
II. Entscheidungsgründe
Veräußert ein gewerblicher Grundstückshändler seinen gesamten Grundstücksbestand (Umlaufvermögen) an einen oder zwei Erwerber, ist ein laufende...BStBl 1994 II S. 105