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BFH | Keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen bei mehrfacher Berücksichtigungsmöglichkeit
Ein Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer und im Inland im Rahmen des Progressionsvorbehalts hätte berücksichtigt werden können.
Im Streitfall war der verstorbene Ehemann der Klägerin Miterbe seiner Schwester. Diese war Schweizer Staatsangehörige und in der Schweiz wohnhaft. Zum Nachlass gehörten zwei in der Schweiz belegene Grundstücke. Die schweizerische Finanzbehörde setzte Erbschaftsteuer fest; dabei wurden die Grundstücke mit ihrem amtlichen Wert anteilig berücksichtigt. Das deutsche Finanzamt setzte ebenfalls Erbschaftsteuer fest und bezog das in der Schweiz belegene Grundvermögen in die Bemessungsgrundlage ein. Die in der Schweiz gezahlte E...