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Die freiwillige Abschlussprüfung nach ISA im Lichte der ertragsteuerlichen Organschaft
Effizienzsteigerung oder Risiko für die Fehlerkorrektur?
Zur Sicherung der Fehlerkorrektur im Rahmen der Organschaft wird bei IFRS-Konzernabschlüssen eine zusätzliche Prüfung des HGB-Einzelabschlusses notwendig. Hierbei kann die Prüfung nach den International Accounting Standards (ISA) den Aufwand deutlich reduzieren. Es stellt sich die Frage, wie ein Bestätigungsvermerk nach ISA zu gestalten ist, um die Anforderungen des HGB zu erfüllen und die einfachen Korrekturmöglichkeiten nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 KStG zu erhalten.
Canipa-Valdez, ISA, infoCenter NWB PAAAE-15455
Der Bestätigungsvermerk nach ISA 700 kann problemlos an die Vorgaben des HGB angepasst werden.
Auch ohne Anhang und Lagebericht kann nach ISA ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk i. S. des § 322 HGB erteilt werden.
Der auf Basis der ISA erstellte Bestätigungsvermerk deckt die Anforderungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 KStG vollständig ab.
I. Hintergrund
Eine wesentliche Voraussetzung für eine ertragsteuerliche Organschaft ist gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 KStG die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags während der gesamten Geltungsdauer. Damit ist insbesondere die ordnungsgemäße Abführung des „ganzen (handelsrechtlichen) Gewinns“ gemeint. Besonders problematisch sind in diesem Kontext Bilanzierungsfehler...