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Anhangangaben zur Patronatserklärung
Darstellung des Haftungsverhältnisses ist nicht ausreichend
Mit der harten Patronatserklärung verpflichtet sich das Mutterunternehmen, seinem Tochterunternehmen finanziell beizustehen. Früher führte die harte Patronatserklärung beim Mutterunternehmen nur zur Angabe eines Haftungsverhältnisses, das Tochterunternehmen musste nichts angeben. Inzwischen fordern BilMoG, BilRUG und IDW-Prüfungsstandards bei beiden Unternehmen mehr Angaben als gedacht.
Hoffmann/Lüdenbach (Hrsg.), NWB Kommentar Bilanzierung, 10. Aufl. 2019, § 268 NWB SAAAH-00278
Die harte Patronatserklärung begründet nach dem HGB ein angabepflichtiges Haftungsverhältnis, nicht in der Bilanz enthaltenes Geschäft und nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenes Geschäft mit Nahestehenden.
Wird die Patronatserklärung einem kriselnden Unternehmen gewährt, ist nach IDW zudem die neue Angabe im Zusammenhang mit der Bestandsgefährdung („wesentliche Unsicherheit“) nach IDW PS 270 n. F. zu machen.
Eine weitere über das HGB hinausgehende IDW-Angabe wegen Geschäfts mit Nahestehenden soll künftig nach ISA (E-DE) 550 ausgelöst werden. Diesen IDW-Angaben fehlt die gesetzliche Grundlage.
I. Hintergrund
Mit der harten Patronatserklärung verpflichtet sich d...