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Hürden beim Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags
Das alte/neue Gebot fairen Verhandelns beim Vertragsschluss – BAG 6 AZR 75/18
In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (, NWB NAAAH-13912) die fehlende Widerruflichkeit von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen bestätigt. Es hat dafür eine bekannte, aber in den letzten Jahren völlig in den Hintergrund getretene Rechtsfigur zu neuem Leben erweckt – das Gebot fairen Verhandelns. Worum es sich dabei handelt, was bei einem Aufhebungsvertrag grds. zu beachten ist und aus welchen Gründen die Entscheidung des Gerichts weit über den Bereich von Aufhebungsverträgen hinaus Bedeutung erlangen könnte, soll nachfolgend erläutert werden.
Zum Thema ist in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Aufhebungsvereinbarung – Muster, NWB KAAAB-05387
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Der Aufhebungsvertrag in Abgrenzung zu anderen Vertragsformen
Durch einen Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen.
[i]Abgrenzung zum AbwicklungsvertragDer Aufhebungsvertrag unterscheidet sich vom sog. Abwicklungsvertrag, mit welchem die Arbeitsvertragsparteien ihr zukünftiges Verhalten nach Ausspruch einer Kündigung (z. B. den Verzicht auf die Erhebung einer Kündigun...