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Änderung der BFH-Rechtsprechung zur abkommensrechtlichen Sperrwirkung
Mit Urteil v. - I R 73/16 (NWB BAAAH-14765) hat sich der I. Senat des BFH zur Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung geäußert. Das Urteil ist als Paukenschlag zu werten, da der BFH in diesem von seiner erst mit Urteil v. - I R 29/14 (BStBl 2016 II S. 258) geäußerten Ansicht zur sog. abkommensrechtlichen Sperrwirkung des Art. 9 Abs. 1 OECD-MA abweicht. Diese Rechtsprechungsänderung hat erhebliche Bedeutung für die Praxis und überrascht zugleich, da die Diskussion in der Literatur vielfach dazu überging, die Sperrwirkung auch im Verhältnis zu Art. 7 OECD-MA zu sehen.
Konkret stellte sich der Sachverhalt dergestalt dar, dass eine inländische GmbH an einer weiteren inländischen GmbH zu 100 % beteiligt war und mit dieser eine Organschaft bildete. Daneben war die inländische Tochtergesellschaft an einer belgischen Kapitalgesellschaft zu 99,98 % beteiligt, während die Muttergesellschaft die verbleibenden Anteile hielt. Bei der belgischen Kapitalgesellschaft führte die inländische Tochtergesellschaft ein verzinstes Verrechnungskonto, welches nicht besichert war und aufgrund von Wertlosigkeit ausge...