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Die Bedeutung des Fördergebietsgesetzes für einen geschlossenen Immobilienfonds
I. Geschlossener Immobilienfonds als Kapitalanlageform
Geschlossene Immobilienfonds sind seit langem eine attraktive Form der Kapitalanlage für Investoren. Mit der Einführung und Verabschiedung des FördG stieg die Attraktivität dieser Kapitalanlageform zunehmend. Das heißt, zu den bereits bekannten Verkaufsargumenten wie Inflationsschutz, Altersabsicherung, Sicherheitsaspekt usw. kamen neue Argumente wie großes Steuersparpotential, sofortige Nutzung der Sonderabschreibungen und noch bessere Renditeaussichten hinzu.
Hilfreich ist hier die sofortige Inanspruchnahme bzw. die individuelle Verteilung der Sonderabschreibung in Höhe von 50 v. H. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 4 Abs. 1 FördG. Der Anleger kann sich beispielsweise an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (Altbaumodernisierung, Neubau) und/oder der vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG (Supermärkte, Einkaufszentren, Wohn- und Geschäftshaus) beteiligen. Diese Beteiligungsformen erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Daneben kann sich ein Investor auch an der typischen GmbH & Co. KG (z. B. wohnungswirtschaftliche KG) beteiligen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. ...