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Wohneigentumsförderung (§ 10e EStG) bei Erwerb mehrerer Miteigentumsanteile
- (BStBl 1995 II S. 258) -
I. Sachverhalt und Problemstellung
Der Kl. erwarb im Juni 1987 zusammen mit Frau S. je zur Hälfte ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück. Nach Abschluß der Renovierungsarbeiten etwa Mitte Dezember 1987 bezog der Kl. das Einfamilienhaus. Mit notariellem Kaufvertrag vom übertrug S. ihren Anteil dem Kl. gegen Freistellung von sämtlichen Verbindlichkeiten, die anläßlich des Erwerbs eingegangen worden waren. Der Besitz ging mit Vertragsschluß über. Problematisch war, ob der Kl. für 1987 einen Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG in Höhe von 5 v. H. der Anschaffungskosten für das gesamte Gebäude und der (hälftigen) Anschaffungskosten für den dazugehörenden Grund und Boden in Anspruch nehmen kann.
II. Entscheidungsgründe
Wird ein Stpfl. durch den entgeltlichen Erwerb mehrerer Miteigentumsanteile innerhalb eines Kj Alleineigentümer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, so steht ihm ein Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG für die gesamte Wohnung und nicht nur für den zuerst erworbenen Miteigentumsanteil zu. Objektverbrauch i. S. des § 10e Abs. 4 EStG ist durch den ersten Erwerb des Miteigentumsanteils nicht eingetreten ( a. a. O.).