Steuerrecht aktuell 1/2019
1. Aufl. 2019
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H. Abgabenrecht/Verfahrensrecht/Strafrecht
1. Mitteilungspflicht bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 AO – BMF konkretisiert 150.000 €-Grenze
BStBl 2018 I S. 815, NWB RAAAG-89771
(Dr. Ralf Haendel)
Zusammenfassung der Verwaltungsanweisung
Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung des § 138 Abs. 2 AO durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz für qualifizierte Auslandsbeteiligungen v. (BGBl 2017 I S. 1682) u. a. eine Mitteilungspflicht von sog. „inländischen Steuerpflichtigen“ geschaffen, wenn die Summe der Anschaffungskosten dieser Auslandsbeteiligungen mehr als 150.000 € beträgt. In § 138b AO wurde zudem flankierend eine auf § 138 Abs. 2 AO Bezug nehmende Mitteilungspflicht von sog. „mitteilungspflichtigen Stellen“ ins Leben gerufen.
Zu der für die Anwendung beider Normen relevanten 150.000 €-Grenze hat das BMF erstmals in seinem Anwendungsschreiben zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 AO und § 138b AO Stellung genommen ( BStBl 2018 I S. 289, NWB AAAAG-72514). Diese Ausführungen wurden schließlich wenige Monate später durch das nachfolgend näher dargestellte konkretisiert ( BStBl 2018 I S. 815, NWB RAAAG-89771).
In dem BMF-Schreiben wird der nach dem Gesetzeswortlaut weite Anwendungsbereich der 150.000 €-Grenze deutlich begrenzt, indem börsennotierte Beteiligungen ...