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Anerkennung von Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit Erwerben von Todes wegen
I. Einführung
Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BStBl II S. 847), dessen Grundsätze von der Finanzverwaltung übernommen wurden ( BStBl I S. 80), stellen die im Wege vorweggenommener Erbfolge getätigten Vermögensübertragungen entgeltliche Rechtsgeschäfte dar, wenn im Zusammenhang mit der Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation Abstandszahlungen an den Übertragenden oder Ausgleichszahlungen an weichende Erben (sog. Geschwistergleichstellungsgelder) erbracht werden. Bestehen die übernommenen Verpflichtungen dagegen in wiederkehrenden Leistungen, die der Versorgung des Empfängers dienen und dem Übernehmer das Nachrücken in eine die Existenz wenigstens teilweise begründende Wirtschaftseinheit ermöglichen, soll das Vermögen stets unentgeltlich auf den Erwerber übergehen. Der BFH rechtfertigt diese unterschiedliche Behandlung mit der zivil- und steuerrechtlichen Besonderheit von Vermögensübertragungen, die im Zusammenhang mit Versorgungsleistungen stehen, und hebt als Begründungselement für die einkommensteuer(recht)liche Sonderbehandlung der privaten Versorgungsleistungen die (neue) Rechtsfigur der vorbehaltenen Vermögenserträge h...