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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7051/17

Gesetze: EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 2 S. 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 4 S. 1, EStG § 20 Abs. 6 S. 1, EStG § 20 Abs. 9, EStG § 52 Abs. 28 S. 16 3. Hs

Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz

Fällt ein privates, einem Verein nach Einführung der Abgeltungsteuer gewährtes verzinsliches Darlehen infolge der Insolvenz des Vereins aus, ist der Ausfall der Darlehensforderung als steuerlich anzuerkennender, allerdings nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgleichsfähiger Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4, Abs. 6 EStG zu berücksichtigen (Anschluss an ; Abgrenzung von ); der Verlust der Darlehensforderung durch die Insolvenz des Vereins ist eine Veräußerung i. S. v. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG. Dem steht das Abzugsverbot gemäß § 20 Abs. 9 EStG nicht entgegen; § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG enthält eine Sondervorschrift, die die Anwendung des § 20 Abs. 9 EStG ausschließt (vgl. ).

Fundstelle(n):
SAAAH-15163

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.03.2019 - 7 K 7051/17

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