Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Leitsatz
Fällt ein privates, einem Verein nach Einführung der Abgeltungsteuer gewährtes verzinsliches Darlehen infolge der Insolvenz
des Vereins aus, ist der Ausfall der Darlehensforderung als steuerlich anzuerkennender, allerdings nur mit Einkünften aus
Kapitalvermögen ausgleichsfähiger Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4, Abs. 6 EStG zu berücksichtigen (Anschluss
an ; Abgrenzung von ); der Verlust der
Darlehensforderung durch die Insolvenz des Vereins ist eine Veräußerung i. S. v. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG. Dem steht das Abzugsverbot
gemäß § 20 Abs. 9 EStG nicht entgegen; § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG enthält eine Sondervorschrift, die die Anwendung des § 20 Abs.
9 EStG ausschließt (vgl. ).
Fundstelle(n): SAAAH-15163
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.03.2019 - 7 K 7051/17
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