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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 9 K 1053/15 EFG 2018 S. 1642 Nr. 19

Gesetze: EStG § 17, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 2 S.1 Nr. 4, EStG § 20 Abs. 2, EStG § 52 Abs. 28 S. 16

Berücksichtigung von Verlusten aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Leitsatz

1. Ein Forderungsverlust fällt – sofern hierdurch keine verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft erfolgt - nicht unter § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG (gegen BFH-Urteil vom11.7.2017, IX R 36/15 u. vom , VIII R 13/15).

2. Der Ausfall einer Kapitalforderung die zum Wegfall der Vermögenssubstanz führt, ist einer Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG auch nicht gleichzustellen, da über den klaren und eindeutigen Wortlaut hinaus keine planwidrige und auslegungsbedürf-tige Regelungslücke besteht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGHE:2018:0412.9K1053.15.00

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 869 Nr. 15
DStR 2019 S. 6 Nr. 3
DStRE 2019 S. 83 Nr. 2
EFG 2018 S. 1642 Nr. 19
ErbStB 2019 S. 8 Nr. 1
BAAAG-93734

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 12.04.2018 - 9 K 1053/15

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